Herzlich willkommen!
Wir sind Ihr Partner rund um die Themen:
Aktuell:
Achtung! Biogasanlagen jetzt begutachten lassen!
Wer Boni für seine Biogasanlage in
Anspruch nimmt, muss diese bis zum 28. Februar von einem
Umweltgutachter überprüfen lassen. Denn spätestens bis
zu diesem Stichtag müssen Sie alle Nachweise für die
"Endabrechnung 2009" Ihrem Energieversorger vorlegen, wozu in
bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten gehört. Sie
benötigen das Gutachten immer dann, wenn Sie entweder den
NAWARO-/Güllebonus, den
Landschaftspflegebonus oder den
KWK-Bonus bei
Ihrem Energieversorger beantragen (
§ 27 EEG 2009).