Herzlich willkommen!

Wir sind Ihr Partner rund um die Themen:

Aktuell:

Achtung! Biogasanlagen jetzt begutachten lassen!

Wer Boni für seine Biogasanlage in Anspruch nimmt, muss diese bis zum 28. Februar von einem Umweltgutachter überprüfen lassen. Denn spätestens bis zu diesem Stichtag müssen Sie alle Nachweise für die "Endabrechnung 2009" Ihrem Energieversorger vorlegen, wozu in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten gehört. Sie benötigen das Gutachten immer dann, wenn Sie entweder den NAWARO-/Güllebonus, den Landschaftspflegebonus oder den KWK-Bonus bei Ihrem Energieversorger beantragen (§ 27 EEG 2009).